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Station KJP

Entlassung

Entlassung

Zu jeder Behandlung gehört von Anfang an das Ziel, dass die Patient:innen so schnell wie möglich wieder gesundwerden.

Zu jeder Behandlung gehört von Anfang an das Ziel, dass die Patient:innen so schnell wie möglich wieder gesundwerden. Wir unterstützen Ihr Kind aber auch, wenn es entlassen wird. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind, Therapeut:innen und allen anderen Mitarbeiter:innen, die an der Behandlung beteiligt waren, bereiten wir diesen Schritt vor. Das Entlassmanagement im Sinne des § 39 Absatz 1a SGB V regelt, wie die Entlassung ablaufen soll. Einige Patient:innen benötigen nach dem Krankenhausaufenthalt z. B. noch eine teilstationäre oder ambulante Weiterbehandlung, um gesundheitlich stabil zu werden oder weiter zu genesen.

Wir helfen außerdem dabei, gegebenenfalls Fachärzt:innen sowie Therapeut:innen für die Zeit nach dem Klinikaufenthalt zu finden und die Patient:innen wieder in ihren jeweiligen Alltag einzugliedern. Alle geplanten Maßnahmen werden mit Ihnen und Ihrem Kind oder anderen Bezugspersonen abgestimmt. Um im Rahmen des Entlassmanagements notwendige Informationen über Ihr Kind z.B. an weiterbehandelnde Einrichtungen weitergeben zu dürfen, benötigen wir Ihre schriftliche Einwilligung, die Sie jederzeit widerrufen können.

Im Rahmen der Entlassung tritt bei vielen Patient:innen eine ganze Reihe von Fragen auf, die sie gerne noch in der Klinik beantwortet hätten, um anschließend gut vorbereitet in den Alltag zurückzukehren. Einen Großteil dieser Fragen haben wir für Sie zusammengestellt und daraus eine Checkliste erstellt, die Sie bei der Entlassung Ihres Kindes und die Rückkehr in den Alltag unterstützen soll.

Entlasungssvorbereitung

  • Wann ist die Entlassung geplant?
  • Wann soll das Entlassgespräch stattfinden? Wer nimmt an dem Gespräch teil? Soll/Muss die Beratung in Anwesenheit eines Angehörigen oder gegebenenfalls einer Betreuerin oder eines Betreuers stattfinden? Wenn ja: Wer muss angesprochen werden? Was ist Ihnen aus Sicht der Eltern/ einer Betreuerin oder eines Betreuers wichtig? Welche Fragen haben Sie?
  • Wenn Ihr Kind auch nach dem Aufenthalt in unserer Klinik weiter therapeutisch oder ärztlich behandelt werden soll: Welche Empfehlungen geben die Ärztin oder Ihr Arzt bzw. die Bezugstherapeutin oder der Bezugstherapeut Ihres Kindes für diese Nachbehandlung?
  • Ist die Nachbehandlung – falls nötig – sichergestellt?
  • Kann die Station Ihnen Infomaterial für die Zeit der Nachbehandlung zur Verfügung stellen, also zum Beispiel zu möglichen Therapeutinnen oder Therapeuten, zu Einrichtungen oder zu Selbsthilfegruppen?
  • Haben Sie bereits Kontakt zu möglichen nachbehandelnden Einrichtungen aufgenommen oder einen Termin vereinbart?
  • Sind die Hausärztin oder der Hausarzt, die weiterbehandelnde Fachärztin oder der weiterbehandelnde Facharzt oder unterstützende Einrichtungen wie ein ambulanter Pflegedienst oder Ämter über die Entlassung Ihres Kindes informiert?
  • Sind psychiatrische Medikamente für die Zeit nach der Entlassung nötig? Wenn ja, wer verschreibt diese?
  • Benötigen Sie ein Rezept für eine Ergotherapie oder ähnliche Anschlussbehandlungen für Ihr Kind?
  • Müssen Anträge bei Kostenträgern gestellt werden (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Sozialamt)?
  • Benötigen Sie für die Schule Ihres Kindes eine Bescheinigung?

Am Tag der Entlassung

  • Haben Sie oder Ihr Kind Anregungen oder Verbesserungsvorschläge für die Klinik? Nutzen Sie gerne die entsprechenden Briefkästen auf der Station oder in der Zentrale.
  • Benötigt Ihr Kind ein Rezept für psychiatrische Medikamente? Hat Ihr Kind gegebenenfalls ein erstes Rezept erhalten?
  • Haben Sie die Versichertenkarte und notwendige Unterlagen wie den Entlassbrief für Ihr Kind ausgehändigt bekommen?
  • Hat Ihr Kind die Schränke kontrolliert und keine persönlichen Dinge oder Wertgegenstände vergessen?