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Schweigepflichtsentbindung und Weitergabe wichtiger Informationen über den stationären Aufenthalt an die Schule

Schweigepflichtsentbindung und Weitergabe wichtiger Informationen über den stationären Aufenthalt an die Schule

Eine Weitergabe jeglicher Informationen über den stationären Aufenthalt eines unserer Patienten an die Schule kann ausschließlich dann erfolgen, wenn eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber der Schule vorliegt. Gleiches gilt für die Kontaktaufnahme und Informationsweitergabe von Seiten der Schule an die Klinik. Auch hier dürfen Sie uns nur Informationen bezüglich des Patienten weitergeben, wenn eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt. Ebenso kann unsere Klinikschule der Heimatschule nur Bescheid über den Aufenthalt und die Beschulung geben, wenn eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt. Dementsprechend ist die Schweigepflichtsentbindung Grundlage jeglichen, wechselseitigen Austauschs zwischen Klinik und Schule sowie zwischen Klinikschule und Schule.

Austausch Klassenlehrer/ Schulsozialarbeiter mit Stationstherapeuten/ Kliniksozialdienst

Auch hier gilt: Austausch ist nur möglich, wenn eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt. Liegt diese vor, so ist es von Fall zu Fall unterschiedlich, wie intensiv der Austausch ist. Dies hängt vom Patienten, vom Alter, vom Krankheitsbild und/ oder von der Station ab. Beispielsweise gibt es intensiveren Kontakt bei Schülern, die auf einer der Kinderstationen untergebracht sind, als bei Schülern auf den Jugendlichenstationen. Auch bei Patienten, die mit einer Schulproblematik als zentrales Thema in die Therapie gekommen sind, ist der Kontakt entsprechend intensiver.

Um einen Überblick über unsere Stationen und deren Ansprechpartnern zu bekommen, erhalten Sie die wichtigsten Informationen in tabellarischer Form.

Notfallvorstellung (suizidale Krisen, Fremd-/ Eigengefährdung) eines Kindes/ Jugendlichen in der Klinik

Die Vorgehensweise bei Notfällen und Krisen ist stark situationsabhängig. Es spielen Faktoren wie die Schwere der Krise/ des Notfalls oder auch die familiäre Situation des Schülers eine wichtige Rolle, um zu entscheiden wie vorzugehen ist. Als Entscheidungsunterstützung kann die anonyme Beratungsstelle bei dem zuständigen Jugendamt fungieren. Treffen Sie die Entscheidung, dass es zu einer ambulanten Notfallvorstellung in der Klinik kommen soll, so ist an dieser Stelle der vorherige Kontakt zu den Sorgeberechtigten zwingend notwendig, da diese ihr Einverständnis zur Notfallvorstellung geben müssen.

In einer akuten Notfallsituation, in der die unmittelbare Gefahrenabwehr im Vordergrund steht, kann auf Schweigepflichtsentbindung und andere Formalia zunächst kurzfristig verzichtet werden. Eine Einschaltung des Jugendamtes (Inobhutnahme nach § 42 KJHG) oder nachrangig des Ordnungsamtes (PsychKG) ist möglich. Die formalen Voraussetzungen für eine psychiatr. Vorstellung (Einholung des Einverständnisses der Sorgeberechtigten) sind unverzüglich nachzuholen.

Die LWL-Ambulanzen in Marsberg, Paderborn, Meschede und Höxter bieten täglich Notfalltermine an, um sofort auf die Krise reagieren zu können. Die Telefonnummern der Ambulanzen lauten:

Institutsambulanz Marsberg der LWL-Klinik Marsberg, KJP: 02992/ 601 4000

LWL-Ambulanz Paderborn: 05251/ 14650

LWL-Ambulanz Meschede: 0291/ 902230

LWL-Ambulanz Höxter: 05271/ 951910

Eine Krise bzw. ein Notfall liegt bei Eigen- oder Fremdgefährdung vor. An dieser Stelle ist es wichtig zu wissen, dass ein Notfall nicht automatisch eine stationäre Aufnahme mit sich bringt. Es kann durchaus sein, dass eine ambulante Krisenintervention eine zielführende Maßnahme ist.

Wird die Entscheidung zu einem stationären Aufenthalt getroffen, liegen die Behandlungszeiten von Krisen zwischen 1-14 Tagen. Im Anschluss kann es zu einer Regelbehandlung kommen, Wir können die Empfehlung aussprechen, dass Sie intern an Ihrer Schule ein Krisenkonzept aufstellen, damit alle an der Schule handelnden Personen wissen, wie die Vorgehensweise bei Notfällen ist. Auch die Schüler sollten wissen, an wen Sie sich wenden können, sobald es bei Ihren Mitschülern zu einer Krise kommt.

Fortlaufende Begleitung im Übergang Schule-Klinik-Schule

Die Begleitung im Übergang Klinik-Schule wird individuell auf den Patienten, auf das Alter, das Krankheitsbild, die Station und auf die Schulproblematiken abgestimmt. Aufgrund dessen ist keine allgemeingültige Beschreibung möglich. Damit Sie dennoch einen Überblick gewinnen können, wird im Folgenden ein beispielhafter Verlauf beschrieben:

  • Grundvoraussetzung: Gegenseitige Schweigepflichtsentbindung gegenüber der Schule liegt vor
  • Kontaktaufnahme zum Ansprechpartner der Schule (vorzugsweise zum Schulsozialarbeiter)
  • Austausch über den Patienten zwischen dem Kliniksozialdienst und dem Ansprechpartner der Schule
  • Treffen gemeinsame Absprachen zum weiteren Vorgehen
  • Hinweis über die Möglichkeit der Schulerprobung an den externen Schulen in Marsberg
  • Schulerprobung zumeist in Begleitung des Kliniksozialarbeiters
  • Reflexion der Schulerprobung mit dem Ansprechpartner der Schule und dem Patienten
  • Ggf. Eigenständige Erprobung über Beurlaubung oder auch von der Klinik aus
  • Reflexion der Schulerprobung mit dem Ansprechpartner der Schule und dem Patienten

Intensivierungsmöglichkeiten des Zusammenwirkens in einzelnen Fällen

Es gibt Fälle, bei denen der telefonische Kontakt zwischen Klinik und Schule nicht ausreicht.

Eine Intensivierungsmöglichkeit des Zusammenwirkens in solchen Fällen kann dadurch erreicht werden, dass ein Ansprechpartner aus der Schule (vorzugsweise der Schulsozialarbeiter) an Elterngesprächen vor Ort in der Klinik teilnimmt. Voraussetzung dafür sind zum einen, dass eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt und zum anderen, dass die Eltern des Patienten der Teilnahme einwilligen.

Zusammenarbeitsstrukturen - Wünsche aus Sicht der Klinik

Zur weiteren Verbesserung der Zusammenarbeitskultur wären verschiedene Optimierungen von Vorgehensweisen wünschenswert, welche im Folgenden beschrieben werden.

Bei Schulerprobungen des Patienten an der Heimatschule wäre es wünschenswert, dass es von Seiten der Schule  zu einer Rückmeldung kommt, um einen ganzheitlichen Eindruck über die Schulerprobung zu erhalten. Dies betrifft insbesondere Informationen über besondere Vorkommnisse wie ein Fernbleiben oder Problemverhalten des Patienten.

Des Weiteren wäre es wünschenswert, wenn es von Seiten der Schule einen festen Ansprechpartner für den gesamten Verlauf des Klinikaufenthaltes gibt. Vorzugsweise wäre dies, falls vorhanden, der Schulsozialarbeiter.

Es wurde zum Teil der Eindruck gewonnen, dass gerade im Lehrerkollegium verständlicherweise Wissensdefizite in Hinblick auf das Erkennen von Störungsbildern und der Vorgehensweisen bei Notfällen herrscht. Aufgrund dessen ist es wichtig, dass die Aufklärung und der Austausch an der Schule gefördert werden. Dies kann zunächst du sie als erfahrene Schulsozialarbeiter geschehen.

Im weiteren Verlauf wäre es überlegenswert, Fortbildungsmöglichkeiten und Workshops im Netzwerk zu organisieren, um eben diesen Umgang mit Krisen und Krankheitsbildern ganzheitlich zu fördern.

Kontakt

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Nehmen Sie mit Ihren Anliegen Kontakt zu uns auf. Wir antworten Ihnen umgehend.

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Oder direkt an:  kjp.sozialzentrum@lwl.org